KUNO
Karten-Sperrdienst
für SEPA-Lastschriftzahlungen

FAQ

KUNO stellt ein simples aber wirkungsvolles Sperrsystem dar, welches von Polizeibehörden und Wirtschaft entwickelt wurde, um Zahlungen per Debitkarte im elektronischen Lastschriftverfahren – also mit Unterschrift – sicherer zu gestalten.

Informationen für Karteninhaber

Eine KUNO-Sperrung kann ausschließlich bei der Polizei vorgenommen werden. Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre leider aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Auch eine präventive KUNO-Anmeldung ist nicht möglich.

Wenn Ihre Karte gestohlen wurde, oder Sie diese verloren haben, suchen Sie bitte eine Polizeidienststelle auf. Die Beamten werden dort eine entsprechende Anzeige aufnehmen und auf Ihren Wunsch hin eine KUNO-Sperrung erwirken. Halten Sie dazu bitte Kontonummer, Bankleitzahl und ggf. die Kartenfolgenummer bereit.

Zur Bestätigung der erfolgten KUNO-Sperrung wird man Ihnen bei der Polizei neben einem Merkblatt eine Sperrbestätigungsnummer aushändigen. Diese ist erforderlich, um spätere Anfragen zu Ihrer Sperrmeldung online oder telefonisch abwickeln zu können.

Falls Sie bei der Polizei noch keine Kartenfolgenummer angeben konnten, melden Sie diese bitte innerhalb weniger Tage hier nach. Nur dann können wir Ihre Karte dauerhaft sperren.
Befristete Kartensperrung:
Können Sie im Rahmen der KUNO-Meldung bei der Polizei noch keine Kartenfolgenummer angeben, werden zunächst alle Karten gesperrt, die zu dem angegebenen Konto gehören (z.B. Karten des Partners, neu ausgegebene Karten). Diese Sperrung ist allerdings zeitlich befristet und erlischt nach einiger Zeit. Um die Sperrung in eine dauerhafte Sperrung umzuwandeln und um diese auf die gestohlene/verlorene Karte zu beschränken, ist die Nachmeldung der Kartenfolgenummer erforderlich.

Dauerhafte Kartensperrung:
Ihre Karte ist erst dann dauerhaft gesperrt, sobald uns die Folgenummer der verlorenen/gestohlenen Karte gemeldet wird. Diese kann entweder direkt im Rahmen der KUNO-Erstmeldung bei der Polizei mit angeben, oder kurz darauf über die KUNO-Website oder das Call Center nachgemeldet werden. Sobald Sie die Kartenfolgenummer der gestohlenen/verlorenen Karte angegeben haben, ist ihre Karte dauerhaft gesperrt. Auch beschränkt sich die Sperrung dann ausschließlich auf die genannte Karte. Der Einsatz weiterer Karten des Girokontos inklusive neu ausgegebener Karten ist dann ohne Einschränkung möglich.
Sofern Sie die Kartenfolgenummer bei der Polizei noch nicht angeben konnten, Sie Ihre Karte aber dauerhaft sperren möchten, müssen Sie Ihre Kartenfolgenummer nachmelden. Die Nachmeldung selbst können Sie in den meisten Fällen über unser Call Center veranlassen (Tel.: 0800 – 10 444 03; werktags 9-16h; kostenlos aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz) bzw. selbstständig hier bei uns auf der Website vornehmen, nachdem Sie sich mit Bankleitzahl, Kontonummer und Sperrbestätigungsnummer angemeldet haben.

In einigen Bundesländern (Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen) ist die Nachmeldung auf Wunsch der Polizei nur bei der Polizei selbst möglich. Dort wenden Sie sich für die Nachmeldung bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Informationen über die Fristen und Möglichkeiten der Nachmeldung von Kartenfolgenummern, erhalten Sie in Form eines Merkblattes bei der Polizei, wenn Sie dort die KUNO-Sperrung veranlassen.
Da zu einem Girokonto mehrere Karten ausgestellt werden können (beispielsweise zur Nutzung des gleichen Kontos durch Ehepartner), wird von der Bank/Sparkasse für jede der Karten eine einstellige Nummer vergeben – die Kartenfolgenummer. Zahlungen können so den unterschiedlichen Karten zugeordnet werden. Damit nur Ihre verlorene/gestohlene girocard gesperrt wird, ist es erforderlich, dass Sie die Kartenfolgenummer bei der KUNO-Meldung mit angeben, oder später nachmelden. Die Kartenfolgenummer ist allerdings nicht auf Ihrer Karte angegeben und kann daher nicht einfach abgelesen werden. Hinweise auf die Kartenfolgenummer finden Sie stattdessen zum Beispiel auf Konto-auszügen oder Kassenbelegen. Selbstverständlich kann Ihnen auch Ihre Bank oder Sparkasse Auskunft über die Folgenummer Ihrer Karte erteilen.
Die Sperrbestätigungsnummer ist eine fünfstellige, persönliche Ziffernfolge, die Sie nach erfolgreicher KUNO-Meldung bei der Polizei erhalten. Die Nummer funktioniert wie ein Passwort. Mit ihrer Hilfe können Sie sich anschließend hier auf der Website oder bei einem Anruf im Call Center als rechtmäßiger Kontobesitzer ausweisen. Um auszuschließen, dass unberechtigte Dritte auf Ihre Daten zugreifen (also beispielsweise der Finder Ihrer Karte die Sperrung aufhebt), ist die Angabe der Sperrbestätigungs-nummer unbedingt erforderlich um Ihre Daten einsehen oder Änderungen vornehmen zu können.
In einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen) wird auf Wunsch der Polizei keine Sperrbestätigungsnummer vergeben. Dort wenden Sie sich für Änderungen Ihrer KUNO-Sperrung bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Wenn Ihre über KUNO gesperrte Karte wieder auftaucht, können Sie diese wieder entsperren lassen. Da die KUNO-Sperrung an eine Anzeige gebunden ist, die ansonsten weiter verfolgt würde, ist es wichtig, dass auch die Polizei über das Wiederauftauchen der Karte informiert wird. In den meisten Bundesländern ist es daher auf Wunsch der Polizei notwendig, noch einmal die örtliche Polizeiwache aufzusuchen, um dort die Löschung der KUNO-Sperrung zu beantragen. In einigen Bundesländern ist es jedoch auch möglich, dass Sie die Löschung selber durchführen. Wenn diese Möglichkeit in Ihrem Bundesland besteht, wird Ihnen nach der Anmeldung hier auf der Website der Menüpunkt „Sperrmeldung löschen“ angeboten.
Das Elektronische Lastschriftverfahren auf Basis der girocard ist ein rein deutsches Verfahren, welches daher auch ausschließlich hierzulande zum Einsatz kommt. Entsprechend sind auch nur deutsche Händler an KUNO angeschlossen und KUNO-Sperrungen nur hierzulande möglich. Wenn Sie im Ausland mit Ihrer girocard zahlen, kommt das auf der Karte hinterlegte internationale Debitverfahren (i.d.R. entweder V PAY oder Maestro) zum Einsatz. Dieses sperren Sie über Ihre Bank/Sparkasse, oder noch schneller über den zentralen Sperr-Notruf 116 116.
Nein, die Kreditkartengesellschaften verfolgen andere Maßnahmen zur Betrugsprävention und haben sich dem KUNO-Sperrsystem daher nicht angeschlossen. Um Ihre Kreditkarte zu sperren, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreditkartengesellschaft, an die kartenausgebende Bank/Sparkasse, oder an den zentralen Sperr-Notruf 116116.
Nein, eine präventive KUNO-Anmeldung ist nicht möglich. Auch ist es nicht in unserem Sinne, die Lastschriftzahlung zu unterbinden. Das ELV-Verfahren wurde vom Handel selbst als Konkurrenzprodukt zum (damals deutlich teureren) girocard-Verfahren entwickelt und fördert somit den Wettbewerb. Das begrüßen wir als Handelsinstitut sehr.
Nein. Über KUNO wird lediglich die physische Karte gesperrt. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bleiben von der Sperre unberührt. Auch können Sie Ihr Online-Banking weiterhin wie gewohnt nutzen und per Lastschriftzahlung im Internet einkaufen.
Ja! Melden Sie den Kartenverlust umgehend Ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse. Ein schneller Weg führt hier über den Sperr-Notruf 116 116.
Zahlungen mit Ihrer verlorenen/gestohlenen girocard können nur dann von den an KUNO angeschlossenen (Handels-) Unternehmen abgelehnt werden, wenn sowohl die Kontodaten als auch die Kartenfolgenummer der gestohlenen/verlorenen Karte korrekt in der Sperrdatei hinterlegt sind. Sollte es trotz KUNO-Meldung zu Abbuchungen von Ihrem Konto gekommen sein, überprüfen Sie bitte (am besten durch Anmeldung auf der Website), ob die hinterlegten Daten korrekt sind und ob Sie innerhalb der vorgegeben First die entsprechende Kartenfolgenummer nachgemeldet haben.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle (Handels-) Unternehmen am KUNO-System teilnehmen und eine missbräuchliche Nutzung Ihrer girocard somit nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Kontrollieren Sie daher bitte trotz KUNO-Meldung Ihre Kontoauszüge. Sollten sie dort Zahlungen bemerken, die Sie nicht getätigt haben melden Sie dies bitte umgehend Ihrem Kreditinstitut.
Nein. Für Sie als Kontoinhaber ist die Nutzung von KUNO kostenfrei. KUNO ist ein Bürgerservice der Polizei in Zusammenarbeit mit dem EHI und dem HDE.

Informationen für Unternehmen

KUNO ist ein wirksames und erfolgreiches Mittel, um eine betrügerische Verwendung verlorener und gestohlener sowie betrügerisch erlangter (Kontoeröffnungsbetrug) Debitkarten zu verhindern. Wenn Sie Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren, also mit Unterschrift abwickeln, bietet KUNO Ihnen die Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen.
Die unten aufgeführten Netzbetreiber/Finanzdienstleister haben sich bereits der zentralen Meldestelle des EHI angeschlossen und gleichen somit ihre Zahlungstransaktionen mit KUNO-Daten ab. Wenn Sie Kunde der hier aufgeführten Dienstleister sind, brauchen Sie sich nicht mehr separat beim EHI als Empfänger registrieren, dies hat dann bereits der Dienstleister übernommen.

  • AFC Rechenzentrum GmbH
  • arvato infoscore Consumer Data GmbH
  • FirstData GmbH
  • HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH
  • Hobex AG
  • PAYONE GmbH
  • Real inform GmbH
  • Telecash GmbH & Co. KG
  • TL1 GmbH
  • Transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH
  • Verifone Payments GmbH
Gerade für den Fall, dass Sie keinem Netzbetreiber/ Finanzdienstleister angeschlossen sind, sondern ihre Zahlungstransaktionen eigenständig mit ihrer Bank abwickeln, ist KUNO ein interessantes und notwendiges Instrument, um sich vor Betrug zu schützen. Hierzu ist eine Registrierung beim EHI notwendig.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Meldevolumens von über 10.000 Meldungen pro Monat, eine händische Übertragung der Daten in Ihre eigene Sperrdatei nicht praktikabel. Bitte sprechen Sie gezielt den Hersteller ihres Warenwirtschaftssystems an, ob seine Produkte KUNO-tauglich sind.
Bei einem jährlichen Außenumsatz von bis zu 75 Mio. Euro berechnen wir für Ihre Teilnahme eine feste Jahrespauschale von 120,00 Euro netto. Bei einem höheren Außenumsatz verwenden wir einen Kostenumlageschlüssel, der jährlich neu kalkuliert wird. Genauere Informationen hierzu können Sie über unser Kontaktformular anfordern.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf ehi.org, damit wir Ihnen unverbindlich und kostenfrei alle wichtigen Informationen inkl. Registrierungsformular zuschicken können. Mit Rücksendung des ausgefüllten Registrierungsformulars steht einer Teilnahme an KUNO nichts mehr im Wege.