Sofern Sie die Kartenfolgenummer bei der Polizei noch nicht angeben konnten, Sie Ihre Karte aber dauerhaft sperren möchten, müssen Sie Ihre Kartenfolgenummer nachmelden. Die Nachmeldung selbst können Sie in den meisten Fällen über unser Call Center veranlassen (Tel.: 0800 – 10 444 03; werktags 9-16h; kostenlos aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz) bzw. selbstständig hier bei uns auf der Website vornehmen, nachdem Sie sich mit Bankleitzahl, Kontonummer und Sperrbestätigungsnummer angemeldet haben.
In einigen Bundesländern (Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen) ist die Nachmeldung auf Wunsch der Polizei nur bei der Polizei selbst möglich. Dort wenden Sie sich für die Nachmeldung bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Informationen über die Fristen und Möglichkeiten der Nachmeldung von Kartenfolgenummern, erhalten Sie in Form eines Merkblattes bei der Polizei, wenn Sie dort die KUNO-Sperrung veranlassen.